Die Realisierung von Bauvorhaben ist in der Bauordnung für jedes Bundesland verbindlich geregelt. Durch unsere Bauvorlageberechtigung, sind wir befugt, für Sie in jedem Bundesland, ihren Bauantrag einreichen zu können. Nur diese sind berechtigt, die erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen / Baugenehmigung) für die Errichtung oder Änderung von Gebäuden zu unterschreiben. Das Ingenieurbüro Bergsieker ist als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW geführten Liste eingetragen und somit bauvorlageberechtigt.
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